Krankenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung und Zusatzversicherung

Der private Krankenversicherung Vergleich - Informationen zu Leistungen und Beitrag von PKV, gesetzliche Krankenversicherung sowie der Zusatzkrankenversicherung ist Thema dieser Seiten.

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Gesellschafter Geschäftsführer und die private Krankenversicherung.

 

Gebührenordnung für Ärzte in der Krankenversicherung.

Die Heilbehandler berechnen ihr Honorar nach Gebührenordnungen bzw. Gebührenverzeichnissen.

 

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Für Privatversicherte gelten:

GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte.

GOZ = Gebührenordnung für Zahnärzte.

GebüH = Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

Regelhöchstsatz für:

ärztliche Leistungen = 2,3 fach

technische Leistungen = 1,8 fach

Laborleistungen = 1,15 fache Satz der GOÄ / GOZ

Höchstsätze für:

ärztliche Leistungen = 3,5 fach

technische Leistungen = 2,5 fach

Laborleistungen = 1,3 fache Satz der GOÄ / GOZ

Die Höchstsätze lassen sich nur aufgrund einer Honorarvereinbarung zwischen Arzt und Patient überschreiten.

geringfügige Beschäftigung in GKV PKV.

Eine geringfügige Beschäftigung (Euro 400,00 Job) liegt vor, wenn die wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig 15 Stunden nicht übersteigt und das monatliche Arbeitsentgelt bei höchstens Euro 400,00 liegt.

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung allein löst keine Krankenversicherungspflicht aus. Für GKV – Mitglieder zahlt der Arbeitgeber einen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 10 % des Arbeitsentgelts; ein Leistungsanspruch ergibt sich daraus allerdings nicht. Für PKV – Versicherte ist dieser Beitrag nicht zu entrichten.

Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen nebeneinander ausgeübt, so sind sie hinsichtlich der wöchentlichen Arbeitszeit und des Arbeitsentgelts zusammenzurechnen. Ergibt sich insgesamt betrachtet eine wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 15 Stunden (oder ein monatliches Arbeitsentgelt von mehr als Euro 400,00 so liegt Versicherungspflicht vor, solange die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten wird.

Nimmt ein versicherungspflichtig Beschäftigter zusätzlich eine geringfügig entlohnte Beschäftigung auf, so fällt auch die geringfügige Beschäftigung unter die Versicherungspflicht. übersteigt das regelmäßige Arbeitsentgelt aus beiden Beschäftigungen die Jahresarbeitsentgeltgrenze, so tritt mit Beginn des Folgejahres Versicherungsfreiheit ein, sofern die Grenze voraussichtlich auch im Folgejahr überschritten wird.

Gesellschafter Geschäftsführer und die private Krankenversicherung.

Hinsichtlich der Versicherungsfähigkeit von Gesellschafter – Geschäftsführern sind 3 Möglichkeiten zu unterscheiden:

beherrschende Gesellschafter - Geschäftsführer werden sozialversicherungsrechtlich zu den Selbständigen gezählt, sind aber steuerrechtlich Arbeitnehmer der Gesellschaft. An sie ausgezahlte Arbeitgeberanteile werden daher der Einkommensteuer unterworfen, weil kein Anspruch auf den Arbeitgeberanteil nach § 257 SGB V besteht. Ausnahme: Nur bei Gewinnentnahme des Gesellschafter – Geschäftsführers wird er wie ein Selbständiger betrachtet und kann daher ein Tagegeld für Selbständige versichern.

Er ist wie ein versicherungsfreier Angestellter zu betrachten. Ein nicht beherrschender Gesellschafter - Geschäftsführer ist versicherungspflichtig.

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Wenn es bei der Reiseversicherung um folgende Leistungen geht:

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Hanse-Merkur oder Travelsecure

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Margot Sosna - Pöhler - Versicherungsmaklerin - Am Landwehrbach 12 - 59514 Welver - NRW

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