Krankenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung und Zusatzversicherung

Der private Krankenversicherung Vergleich - Informationen zu Leistungen und Beitrag von PKV, gesetzliche Krankenversicherung sowie der Zusatzkrankenversicherung ist Thema dieser Seiten.

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Künstler Krankenkasse.

Leistungsende bei der gesetzliche Krankenversicherung.

Probeantrag zur Beantragung der PKV.

regelmäßiger Verdienst, was dazu zählt.

Selbstbehalt Krankenversicherung

Wartezeiten PKV bei Abschluß einer privaten Krankenversicherung.

 

Hausfrauen und der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Beitragshöhe für freiwillig versicherte Hausfrauen oder Hausmänner wird in aller Regel in der Satzung der jeweiligen Kasse festgelegt. Üblich ist, daß ein fiktives Einkommen in halber Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder in Höhe von 80 % der halben JAE zugrunde gelegt wird. Auf speziellen Antrag akzeptieren die Kassen häufig auch 50 % vom Familieneinkommen, gemindert um Kinderfreibeträge, als fiktives Einkommen.

 

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Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung abschließen.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der GKV beträgt 75 % der in der Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Die JAE hat folgende Funktion:

Bemessung für Pflichtmitgliedschaft in der GKV

(Krankenversicherungspflichtgrenze)

Feststellung der Höhe des maximalen Krankentagegeldes

Festsetzung des Höchstbeitrages in der jeweiligen GKV

Arbeitnehmer (gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte) deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die JAE überschreitet, sind vom Zeitpunkt des Überschreitens an krankenversicherungsfrei.

Die Krankenversicherungspflicht endet jedoch nicht bereits mit dem Zeitpunkt des Überschreitens., sondern erst mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die JAE überschritten wird. Vorausgesetzt wird, daß das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die von Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende JAE übersteigt. (Ausnahme: Arbeitgeberwechsel).

 

Künstler Krankenkasse

Künstler / Publizisten und Krankenversicherung.

Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist. Künstler und Publizisten sind in der GKV nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSGV) versicherungspflichtig.

Befreiung von der Versicherungspflicht:

als Berufsanfänger

als Höherverdienende.

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Leistungsende bei der gesetzliche Krankenversicherung.

Der Anspruch auf Leistungen der GKV erlischt an dem Tag, an dem die Mitgliedschaft in der GKV endet (§ 19 SGB V). Bei Wechsel in die private Krankenversicherung besteht also unter keinen Umständen eine Nachversicherungspflicht in der GKV.

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Probeantrag zur Beantragung der PKV.

Häufig erhalten Versicherer Anträge, die als "Probeantrag" gekennzeichnet sind; diese Anträge sind für den Kunden unverbindlich.

Dieses Verfahren ist jedoch für den Kunden nicht vorteilhaft (wenn auch so genannte Verbraucherschützer darauf drängen – denn sie wissen nicht was sie tun - denn entweder kann ein Antrag normal angenommen werden; dann zwingt die Kennzeichnung den zu Versichernden dazu, nochmals eine Unterschrift zu leisten, während ansonsten direkt eine Policierung erfolgen könnte.

 

oder

 

der Antrag ist nur mit Erschwerungen annehmbar. In diesem Fall erfolgt ohnehin – auch ohne Kennzeichnung als "Probeantrag" – nur dann eine Policierung, wenn der Kunde den besonderen Vereinbarungen schriftlich zugestimmt hat.

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regelmäßiger Verdienst, was dazu zählt

Zum Jahresarbeitsentgelt zählen:

alle regelmäßig wiederkehrende Leistungen

monatliches Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.

Sonderzuwendungen

Weihnachtsgeld

Urlaubsgeld

13. oder weiteres Gehalt

Pauschalen wie

Spesenpauschale

Überstundenpauschale

Fahrkostenpauschale

Zulagen

Verantwortungszulagen

Schichtzulagen

Zulagen für Schmutzarbeit

Erschwerniszuschläge

Sachbezüge

vermögenswirksame Leistungen ohne Arbeitnehmer - Sparzulage

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Selbstbehalt Krankenversicherung

Auch in der Tarifgruppe Arbeitnehmer gewinnen Tarife mit Selbstbehalt an Bedeutung. Dies liegt daran, daß unter bestimmten Voraussetzungen der Arbeitgeber Selbstbehalte steuerlich erstatten kann und die gesetzliche Krankenversicherung ebenfalls in vielen Bereichen Selbstbehalte fordert (z. B. Zuzahlungen zu Medikamenten siehe auch Stichwort Überforderungsklausel).

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Wartezeiten PKV bei Abschluß einer privaten Krankenversicherung.

Wartezeiten sind leistungsfreie Zeiten zu Beginn eines Vertrages.

In der privaten Krankenversicherung unterscheidet man drei Arten:

(§ 3 MB / KK, MB / KT, MB / PPV)

 

Die allgemeinen Wartezeiten

Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Sie gilt für die Krankheitskosten, Krankenhaustagegeldversicherung und für die Krankentagegeldversicherung.

 

Die besonderen Wartezeiten

Die besondere Wartezeit dauert 8 Monate. Sie gilt in der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung für Entbindung, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie und Psychotherapie. In der Krankentagegeldversicherung gilt sie für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie und Psychotherapie.

 

wann Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung entfallen:

Die Wartezeiten entfallen, wenn

ein direkter Übertritt von der GKV erfolgt.

ein ärztliches Zeugnis vorgelegt wird.

wenige Gesellschaften verzichten ganz oder wenn die versicherungsfreie Zeit nicht länger als ein halbes Jahr beträgt.

 

Wichtig: Ein Wartezeiterlass ist nur möglich, wenn das ärztliche Zeugnis innerhalb von 3 Wochen nach Antragstellung beim Versicherer vorgelegt wird. Die Kosten der Untersuchung trägt der Antragsteller. Es ist das von dem Versicherer herausgegebene Formular zu verwenden.

Berechnung Krankengeld

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Zusatzversicherung

Reiseversicherung

Reiseversicherung Informationen für:

Auslandskrankenversicherung USA

günstige Auslandskrankenversicherung

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Reisegepäckversicherung

Reiserücktritt

Reiseversicherung

Studentenreisen

Angebot von Versicherung für:

Aupair worldwide

einreisende, ausländische Gäste

Reisen in die USA, Mexico und Kanada

Studenten und Schüler aus:

China

Deutschland

Frankreich

Russland

Spanien

Wenn es bei der Reiseversicherung um folgende Leistungen geht:

Auslandsreisekrankenversicherung

Reiserücktrittskostenversicherung

Reisegepäck Versicherung und / oder

Reiseunfallversicherung dann:

Hanse-Merkur oder Travelsecure

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Margot Sosna - Pöhler - Versicherungsmaklerin - Am Landwehrbach 12 - 59514 Welver - NRW

Telefon: 02384 911119 oder 0 1 6 0 9 4 6 2 1 6 7 5