Krankenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung und Zusatzversicherung

Der private Krankenversicherung Vergleich - Informationen zu Leistungen und Beitrag von PKV, gesetzliche Krankenversicherung sowie der Zusatzkrankenversicherung ist Thema dieser Seiten.

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Progressionsvorbehalt bei der Krankenversicherung.

Karenztage bei Krankengeld in der PKV.

Unter Karenztagen versteht man die leistungsfreien Tage in der Krankengeld Versicherung. Die Karenztage zählen ab ärztlicher Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.

Zeiten vor der ersten ärztlichen Behandlung können bei der Krankengeldversicherung nicht berücksichtigt werden.

Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung wird bei Arbeitsunfähigkeit auch bei stationärer Behandlung im Anschluß an die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers gezahlt, jedoch für dieselbe Krankheit längstens für 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren.

Für Arbeitnehmer beträgt das Krankengeld 70 % des bisherigen regelmäßigen beitragspflichtigem Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommen (Regelentgelt), höchstens jedoch 90 % des bisherigen Nettolohnes. Das Krankengeld vermindert sich um die Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und zur Pflegeversicherung. Zur Berechnung des Krankengeldes wird allerdings nur das Einkommen bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze berücksichtigt.

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Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer deren Einkommen diese Grenze wesentlich überschreitet, müssen mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen. Bei Arbeitsunfähigkeit entsteht bei allen GKV – Mitgliedern mit Anspruch auf Krankengeld eine Versorgungslücke. Selbständige, die gesetzlich krankenversichert sind, unterliegen der Beitragsbemessung ebenso wie Arbeitnehmer, d. h. auch bei ihnen wird der Beitrag abhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Einkommen) berechnet.

Selbständige in der GKV erhalten 70 % Ihres Bruttoeinkommens als Krankengeld. Eine Kürzung auf das Nettogehalt wird nicht vorgenommen, auch Sozialversicherungsbeiträge werden nicht abgezogen.

Das Krankengeld in der GKV ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem so genannten Progressionsvorbehalt.

Progressionsvorbehalt bei der Krankenversicherung.

Krankengelder für GKV – Versicherte sind nicht generell steuerfrei. Grundlage hierfür ist § 32 b des Einkommenssteuergesetzes. Danach führt bei Arbeitnehmern außer Arbeitslosengeld auch die Zahlung von Krankengeld durch die GKV zu einem höheren Steuersatz.

Die Zahlungen von Krankengeld müssen beim Lohnsteuerjahresausgleich oder der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Sie unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, der anzuwendende Steuersatz kann höher ausfallen, obwohl die Höhe des zu versteuernden Einkommens sich nicht verändert hat. Um Bagatellfälle auszugrenzen gilt eine Freigrenze von Euro 409,00.

Für die Bezieher von Krankentagegeld aus der PKV gilt diese Bestimmung nicht. Private Krankentagegelder sind völlig steuerfrei !

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