Krankenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung und Zusatzversicherung

Der private Krankenversicherung Vergleich - Informationen zu Leistungen und Beitrag von PKV, gesetzliche Krankenversicherung sowie der Zusatzkrankenversicherung ist Thema dieser Seiten.

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Versicherungsmakler - Vertreter.

 

In Deutschland sind ca. 178.000 hauptberufliche (registrierte) Finanzberater tätig. Hiervon sind rund 160.000 als Versicherungsvertreter an eine Gesellschaft gebunden. Die gebundenen unterscheiden sich in Vertreter und Mehrfachagenten.

Laut VersicherungsVertragsGesetz (VVG) sind Versicherungsvertreter von Maklern streng abgegrenzt. Grundsätzlich handelt es sich um Versicherungsvertreter, die im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft im Versicherungsbereich tätig sind. Neben dem Vertreter gibt es wie bereits genannt Mehrfachagenten. Dieser arbeitet nicht exklusiv für eine Versicherungsgesellschaft. Er verkauft Produkte mehrerer Gesellschaften. Der Unterschied zum Broker (Makler) besteht darin, dauß er einen Agentenvertrag hat und rechtlich Vertreter der entsprechenden Versicherungsgesellschaften ist.

 

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Der Beruf als Versicherungsmakler ist eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Die Anforderungen sind folgende: eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflicht) muß nachgewiesen werden, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Sachkundeprüfung muß bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt werden und er muß bei der IHK registriert sein.

Als Versicherungsmakler ist man an keine Gesellschaft gebunden. Der Makler erhält im Gegensatz zum gebundenen Vermittler einen Beratungs- und Vermittlungsauftrag vom jeweiligen Kunden. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsmakler wird in einem Maklervertrag geregelt.

 

Seit Dezember 2006 ist im VersicherungsVermittlerGesetz ( VVG ) geregelt, das der Makler über die Wünsche des Kunden und die daraus resultierenden Vorschläge mit Begründung eine schriftliche Dokumentation vor Vertragsabschluß erstellt. Diese muß von allen Gesprächspartnern unterzeichnet werden. Dem Kunden wird eine Kopie vor Vertragsabschluß ausgehändigt. Verzichtet der Kunde auf eine solche Beratungsdokumentation, wird sich dies im Streitfall nachteilig für ihn auswirken.

 

Bevor der Makler seine Tätigkeit beginnt, erhält er vom Kunden einen Beratungs- oder Vermittlungsauftrag, ähnlich dem eines Rechtsanwalt. Die Solidarität besteht in erster Linie dem Kunden bzw. Mandanten gegenüber.

Außer dem Maklervertrag /-auftrag gibt es eine "Maklervollmacht". Diese legitimiert den Makler als Sachwalter des Kunden. z. B. gegenüber den Versicherungsgesellschaften. In Kurzform ist der Umfang der mit dem Mandanten vereinbarten Vollmachten beschrieben. Die Vollmacht legt der Makler bei der Versicherungsgesellschaft vor, bei der er z. B. im Auftrage des Mandanten eine Sachversicherung kündigt, neu abschließt oder eine Schadensregulierung anmeldet.

Der Versicherungsmakler erhält seine Vergütung wahlweise entweder vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherungsunternehmen. Dieses wird vor Beauftragung mit dem Versicherungsnehmer vereinbart.

 

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Margot Sosna - Pöhler - Versicherungsmaklerin - Am Landwehrbach 12 - 59514 Welver - NRW

Telefon: 02384 911119 oder 0 1 6 0 9 4 6 2 1 6 7 5